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Karlsruhe: Stadt geht auf die Betroffenen zu
Das OA informiert über rechtliche Vorgaben des neuen Prostituiertenschutzgesetzes

Am 1. Juli 2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten. Zuständig für dessen Umsetzung war zunächst das baden-württembergische Sozialministerium, seit 1. November 2017 sind die Zuständigkeiten neu geregelt. Seither ist für Personen, die in Karlsruhe im Prostitutionsgewerbe tätig sind oder eine Prostitutionsstätte betreiben, das städtische Ordnungs- und Bürgeramt (OA) die zuständige Anlaufstelle. „Wir führen die nach den Vorschriften des Prostituiertenschutzgesetzes notwendigen Anmelde- und Erlaubnisverfahren durch und stehen für alle Fragen im Zusammenhang mit diesem neuen Gesetz den Betroffenen zur Verfügung“, nennt Amtsleiter Dr. Björn Weiße die Aufgaben, die dabei seine Behörde übernimmt.

Für Betreiber von Prostitutionsstätten, zu denen nicht nur Bordelle und Laufhäuser zählen, sondern auch Wohnungen und Fahrzeuge, in denen sexuelle Dienstleistungen angeboten werden, richtete das OA vor Kurzem eine Informationsveranstaltung aus. „Leider konnten wir nicht alle Fragen der Anwesenden zufriedenstellend beantworten, weil uns schlichtweg noch viele Antworten und die entsprechenden Verwaltungsvorschriften fehlen“, blickt Weiße auf die Veranstaltung zurück, die breiten Zuspruch gefunden hatte. Das OA habe dabei aber zahlreiche Fragen aufgegriffen und leite diese bei Bedarf an die Aufsichtsbehörden weiter. „Wichtig war uns mit dieser Informationsveranstaltung vor allem, erste Grundinformationen weiterzugeben und die Betreiber von Prostitutionsstätten nochmals eindringlich auf den 31. Dezember hinzuweisen“, so der OA-Chef weiter. Das Prostituiertenschutzgesetz regelt nämlich abschließend, dass auch Personen, die schon jahrelang ihr Gewerbe betreiben, die Prostitutionsstätten nur dann zumindest vorläufig weiterführen dürfen, wenn sie bis spätestens 31. Dezember 2017 einen entsprechenden Erlaubnisantrag gestellt haben. Wird diese Frist versäumt, darf das Gewerbe erst dann wieder betrieben werden, wenn dafür eine behördliche Erlaubnis erteilt wurde.

Vor dem Hintergrund des großen Interesses und der vielen offenen Fragen plant das OA eine weitere Informationsveranstaltung im Frühjahr. Weiße hofft, „dass wir bis dahin ausreichende Erfahrungswerte in diesem auch für uns neuen Aufgabengebiet sammeln konnten und die notwendigen Vorschriften in der erforderlichen Ausführlichkeit vorliegen“.

Fortsetzen will das OA auch die in den vergangenen Wochen gestartete enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Landratsamt und den Nachbarstädten Bruchsal, Ettlingen und Pforzheim. Darüber hinaus versucht die Behörde auf unterschiedlichen Wegen in der Prostitution tätige Menschen zu erreichen. So verteilte etwa der Kommunale Ordnungsdienst auf seinen Streifen Infoflyer zum Thema, die das OA in verschiedenen Sprachen erstellt hatte.
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Eintrag vom: 06.12.2017  




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