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Wohnungssituation in Freiburg
OB Salomon, EBM Neideck, Sozialbürgermeister von Kirchbach und Baubürgermeister Haag stellen umfassende Analyse und Maßnahmen vor

Zurzeit sind acht neue Baugebiete im Verfahren

Fortschritte beim Einsatz für Mietpreis- und Belegungsbindungen

Wohnen ist heute eines der Kernthemen der Bundespolitik. In Freiburg erfährt es zusätzliche Dynamik, weil der Wohnungsbau mit dem Wachstum der Stadt Schritt halten muss. Seit 2007 ist Freiburgs Einwohnerzahl von 211.000 auf 227.000 (Stand 31.12.2016) gestiegen. Jährlich kamen in diesem Zeitraum 1.080 Haushalte hinzu. Dieses Wachstum beruht vor allem auf einer Binnenwanderung in der Altersgruppe von 20- bis 35-Jährigen – ein typisches Phänomen in der Gruppe der Schwarmstädte, der Freiburg zugerechnet wird.

Als typische Schwarmstadt kommt Freiburg mit der Schaffung von neuem Wohnraum kaum hinterher, obwohl die Verwaltung auf Hochtouren daran arbeitet. Diese Bemühungen, ihre Erfolge, aber auch ihre externen Beschränkungen haben heute gleich vier Bürgermeister auf der großen Pressekonferenz „Wohnungssituation in Freiburg“ vorgestellt.

Im Beisein des Ersten Bürgermeisters Otto Neideck, von Sozialbürgermeister Ulrich von Kirchbach und Baubürgermeister Martin Haag hob dabei Oberbürgermeister Dieter Salomon hervor: „Wir tun seit Jahren alles, was in unserer Macht steht, um Freiburgs Bürgerinnen und Bürger mit ausreichendem und bezahlbarem Wohnraum zu versorgen. Wir haben zurzeit gleich acht neue Wohngebiete im Verfahren, wir sanieren bestehende Quartiere, schaffen neue Mietbindungen, sind zusammen mit den Wohnungsunternehmen dabei, bestehende Bindungen zu verlängern, und bemühen uns, eigene Flächen schneller für den Wohnungsbau bereitzustellen. Darüber hinaus stellt die Stadt erhebliche Gelder zur Aufrechterhaltung und Schaffung von neuem Wohnraum zur Verfügung. Allein im Rahmen des Kommunalen Handlungsprogramms Wohnen sind das 8,5 Millionen Euro seit 2013. Die Wohnungsfrage ist kein spezifisches Freiburger Thema, sondern das Thema aller wachsenden Städte. Seit langem befasst sich auch der Deutsche Städtetag intensive damit.“

Salomon hob die Anstrengungen der Stadtverwaltung hervor, forderte aber ebenso wie schon der Städtetag, dass die Schaffung bezahlbaren Wohnraums auch für den Bund und die Länder zum dauerhaften wohnungspolitischen Imperativ werden müsse.

Ausgangslage
Freiburgs Einwohnerzahl wächst seit 2007 jährlich um etwa 0,7 Prozent. Vor diesem Hintergrund erklärt sich die Entwicklung auf dem Wohnungs- und Grundstücksmarkt der Stadt. So stiegen die durchschnittlichen Kaufpreise pro Quadratmeter Wohnfläche im Erstverkauf von 3.182 (2011) auf 4.825 Euro (2016). Die mittlere
Netto-Kaltmiete stieg von 7,29 (Mietspiegel 2011/2012) auf 8,25 Euro (Mietspiegel 2017/2018) und das Niveau bei Erstvermietungen liegt deutlich über diesem Wert.

Zusätzlich belastet die verstärkte Nachfrage nach Immobilien die Märkte. Das Wort „Zinsen“ ist Jüngeren kaum noch ein Begriff, die Finanzierungskonditionen sind günstig und andere Kapitalanlagen weniger attraktiv. Zudem steigen die Ansprüche an Wohnraum. Generationengerechte Ausstattung (Barrierefreiheit), ausreichende Stellplätze und gestiegene energetische Standards erhöhen – nicht nur in Freiburg – die Kosten.

Diese Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt haben der Gemeinderat und die Verwaltung in Freiburg frühzeitig erkannt und versuchen ihr auf breiter Basis zu begegnen. 1998 wurden städtebauliche Verträge in allen neuen Baugebieten eingeführt. 2009/11 folgten die baulandpolitischen Grundsätze, 2011 neue Grundsätze der Vermarktung. Ziel war jeweils die Schaffung von gefördertem, preisgünstigem Wohnraum und die Errichtung vielfältiger Quartiere.

Das Kommunale Handlungsprogramm Wohnen, das der Gemeinderat dann 2013 beschloss, sieht zudem ein Bündel konkreter Maßnahmen vor. Dazu zählen ein neuer Stadtteil mit mittlerweile 6.000 Wohneinheiten, neue Wohnungen in der Innenentwicklung, der Neubau von jährlich 150 bis 300 geförderten Wohnungen durch die Freiburger Stadtbau (FSB) und die Verlängerung von Mietpreis- und Belegungsbindungen.

Von zentraler Bedeutung beim Errichten und Sichern von bezahlbarem Wohnraum ist dabei die FSB. Als kommunales Wohnungsunternehmen verfügt der FSB-Verbund über 9.220 Wohnungen (31.12.2016); im laufenden Jahr hat sie weitere 223 Wohnungen in Hochdorf und Munzingen von der LBBW erworben. Damit hält die FSB heute ca. 8,5 Prozent vom Gesamtbestand aller Wohnungen in Freiburg. Weitere große Bestände haben die Wohnungsbaugenossenschaften (Bauverein, Familienheim, Heimbau) mit insgesamt 8.748 Wohnungen (inklusive Umland), Siedlungswerk mit 421 Wohnungen und Vonovia mit 2.500 Wohnungen (jeweils allein im Stadtgebiet).

Städtebauliche Maßnahmen
In Freiburg stehen laut dem Statistikportal der Stadt FR.ITZ für 227.000 Einwohnerinnen und Einwohner 111.621 Wohnungen zur Verfügung (Stand 31.12.2016). Das Baurechtsamt hat im Jahr 2015 1.254 und im Jahr 2016 1.599 Wohneinheiten genehmigt. Im laufenden Jahr waren es bis zum 31. Oktober 841 Wohneinheiten.

Baubürgermeister Martin Haag hob hervor: „Um neuen Wohnraum zu schaffen, greifen wir zu diversen städtebaulichen Maßnahmen. Ganz oben stehen die Planungen für den Stadtteil Dietenbach, der die Größe einer Kleinstadt von bis zu 12.500 Einwohnern haben wird. Bis dort die Bagger rollen, steht die Nutzung der letzten fünf Flächen aus dem Flächennutzungsplan 2020 an.“

Zudem hat der Gemeinderat Ende 2015 die Projektgruppe Neue Wohnbauflächen eingerichtet und ihr aufgetragen, fünf städtische Flächen für den Wohnungsbau zu entwickeln, die bisher im FNP nicht dafür vorgesehen waren. Die Fläche Zähringen Nord zum Beispiel birgt Potential für bis zu 1.400 Wohneinheiten.

Acht Baugebiete mit nennenswertem Wohnanteil befinden sich derzeit in Bearbeitung. Für das Gebiet „Im Zinklern“ in Lehen und für die Erweiterung im Güterbahn-Areal ist die Offenlage beschlossen.
Die Gutleutmatten mit rund 500 Wohneinheiten (WE) wachsen und gedeihen bereits.
In den Westarkaden wird eine Änderung des B-Plans 70 bis 80 weitere WE ermöglichen.
Für das Gebiet Höhe in Zähringen (250-300 WE) wird der OLBeschluss voraussichtlich 2018 gefasst.
Im Gebiet Niedermatten/Waltershofen (120-150 WE) liegen noch nicht von allen Eigentümern die Grundzustimmungen vor.
Für das Gebiet „Hinter den Gärten“ in Tiengen soll der Aufstellungsbeschluss noch diesen Monat gefasst werden.
Im Einkaufszentrum Landwasser (Offenlage-Beschluss Juni 2018) sollen 14.000 von 29.000 Quadratmetern Gesamt-Geschossfläche dem Wohnen vorbehalten sein.
Überdies sind mehrere Projekte für Studentenwohnen (Stusi Betzenhausen, BP-Areal Markuskirche, Röderhof) in der Umsetzung.

Vom Gemeinderat in diesem Juli beschlossen, definiert der „Perspektivplan 2030“ Leitstrukturen für die weitere Siedlungs- und Freiraum-Entwicklung. Als Pilotprojekt aus dem Perspektivplan wurde 2016/17 das Rahmenkonzept „Quartier Auf der Haid“ erarbeitet. Derzeit in Arbeit sind der Rahmenplan Weihermatten und der Rahmenplan Mooswald, nächstes Jahr soll der Rahmenplan Tuniberg folgen. In diesen Rahmenplanungen ermittelt die Stadtplanung unter anderem durch Mehrfachbeauftragungen Potenziale für die Quartiers- und Freiraumentwicklung im Bestand. Dabei werden auch Möglichkeiten für weiteren Wohnungsbau im Innenbereich oder am Siedlungsrand gefunden.

Schaffung von gefördertem und gebundenem Wohnraum
Um den vorhandenen geförderten Mietwohnraum gerecht zu verteilen, nutzt die Stadtverwaltung diverse Instrumente. „Wir haben sowohl für Investoren als auch für Mieter_innen ein umfangreiches Leistungspaket, das vom Benennungsrecht bis zum Wohngeld reicht“, so Erster Bürgermeitser Neideck. Das bekannteste ist wohl der Wohnberechtigungsschein. Anspruch darauf haben Wohnungssuchende, die sich dauerhaft in Baden-Württemberg aufhalten und unter der Einkommensgrenze liegen, die das jeweils gültige Förderprogramm festgelegt. 2016 wurden in Freiburg 2.618 Wohnberechtigungsscheine erteilt, das waren 3,2 Prozent (81 Fälle) mehr als im Vorjahr. Da die Einkommensgrenze im Landesförderprogramm 2017 angehoben wurde, wird die Zahl der auszustellenden Wohnberechtigungsscheine weiter steigen.

Zur Unterstützung von Wohnungssuchenden führt die Stadt Freiburg eine Wohnungssucherdatei. Dies ist eine freiwillige Leistung, die über die Anforderungen der Landesförderung hinausgeht. Zum 31. Dezember 2016 hat die Datei 1.455 wohnungssuchende Haushalte umfasst. Gemäß Gemeinderatsbeschluss wird in diese Datei aufgenommen, wer Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein hat, in eine nicht selbst verursachte Wohnungsnotlage gerät und sich mindestens seit zwei Jahren in der Stadt Freiburg aufhält. 2007 waren in der Wohnungssucherdatei 796 Haushalte verzeichnet, seither stieg die Zahl kontinuierlich bis zum Höchstwert von 1.458 Haushalten (2015). 2016 waren darin 1.455 Haushalte registriert, was einem Anteil von 1,2 Prozent aller Haushalte entspricht.

Zur Versorgung der Bürgerinnen und Bürger, die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten, dient Mietwohnraum, der speziellen Bindungen unterliegt (gebundener Mietwohnraum). Den gibt es in Freiburg in verschiedenen Formen. 3.607 Wohneinheiten (3,2 Prozent) sind mit Landesmitteln gefördert; davon verfügt die FSB über 1.651 WE. Neben dem klassischen, mit Landesmitteln geförderten Mietwohnraum können Bindungen zur Mietpreisdämpfung durch städtische Vorgaben zur Miethöhe und zur Bindungsdauer bei der Vergabe von Grundstücken erfolgen. Im neuen Quartier Gutleutmatten sind 72 WE mietpreisgedämpft (Stand 31.12.2016). Für 1.378 Mietwohnungen bestehen Benennungsrechte zu Gunsten der Stadt, davon allein 1.048 im FSB-Bestand. Schließlich sind 75 Prozent des Wohnraums der FSB, der nicht durch unmittelbare Benennungrechte gebunden ist, auf Beschluss des Gemeinderats für die Belegung mit Personen aus der Wohnungssucherdatei vorgesehen.
Zwischen diesen Bindungstatbeständen können Überschneidungen bestehen. Für die Zukunft ist eine stärkere Differenzierung in der Darstellung der verschiedenen Bindungen vorgesehen.

Von 2009 bis 2016 gab es für 666 Mietwohnungen positive Bescheide für die Wohnraumförderung mit Landesmitteln (davon 408 für FSB-Wohnungen). Auch hier geht der Trend steil nach oben: In den Jahren 2011 bis 2014 wurden nur für 19 Wohnungen Förderanträge eingereicht und bewilligt. 2015/2016 waren es Förderanträge für 290 Wohnungen. Für die Anzahl der Bewilligungen ist wiederum die Baulandentwicklung maßgebliche Voraussetzung.

Von 2011 bis 2016 wurden 117 Anträge auf Eigentumsförderung mit Landesmitteln positiv beschieden. 57 Anträge betrafen neue Immobilien, 60 betrafen Bestandsgebäude (älter als vier Jahre).

Mit städtebaulichen Verträgen wurden seit 2001 insgesamt 41.500 Quadratmeter Wohnfläche im geförderten Wohnungsbau vertraglich gesichert. Wenn man 75 Quadratmeter Wohnfläche pro Wohnung zugrunde legt, entspricht das etwa 550 Wohnungen. Zudem wurden für geförderten Wohnungsbau 6.460 Quadratmeter Bauland im Wert von 2,7 Millionen Euro unentgeltlich an die Stadt abgetreten (zuzüglich 1.850 Quadratmetern für ein soziales Projekt). Im selben Zeitraum konnten zweckgebundene Rücklagen für geförderten Wohnungsbau aus amtlichen Umlegungsverfahren in Höhe von 1,76 Millionen Euro gebildet werden.

Im Baugebiet Gutleutmatten konnte die Stadt durch die differenzierte Ausgestaltung der Vermarktung und der Ausschreibungen erreichen, dass 273 der insgesamt 495 Wohneinheiten einer Bindung zugeführt wurden. 201 Mietwohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von 14.412 Quadratmetern sind gefördert, 72 Mietwohnungen mit einer Wohnfläche von 4.609 Quadratmetern sind mietpreisgedämpft. Weiterhin sind 13 WE freifinanzierte Mietwohnungen für die Dauer von 30 Jahren und 24 WE geförderte Eigentumswohnungen. Die FSB hat in Gutleutmatten 155 WE (99 gefördert, 56 frei finanziert) mit einer Wohnfläche von insgesamt 11.332 Quadratmetern errichtet.

Außerhalb des Baugebiets Gutleutmatten hat die Verwaltung bei Grundstücksverkäufen von 2007 bis 2017 17.175 Quadratmeter Wohnfläche für den geförderten Wohnungsbau realisiert oder verbindlich fixiert. Dies entspricht rund 230 WE.

Für die Sanierungsgebiete Weingarten-West, Haslach Südost und Sulzburger Straße hat der Gemeinderat allgemeine Fördermodalitäten beschlossen. Demnach gewährt die Stadt für die Erneuerung von Mietwohnungsgebäuden die zulässige Höchstförderung, sofern die geförderten Wohnungen einer zehnjährigen Mietpreis- und Belegungsbindung unterliegen. Diese Modalitäten haben sich in Weingarten-West bewährt und wurden deshalb auch für die neuen Gebiete im Programm Soziale Stadt übernommen. Durch den Zuschuss aus dem Städtebau-Förderungsprogramm werden die Wohnungen mietpreis- und belegungsgebunden. So erhielt die Stadt seit 2007 Benennungsrechte für 630 WE (604 der FSB) im Sanierungsgebiet in Weingarten-West und 85 WE (81 der FSB) in Alt-Haslach. Aktuell werden im Sanierungsgebiet Haslach-Südost 36 WE mit Benennungsrechten modernisiert.

Nach aktueller Vermarktungsplanung werden im Objekt Binzengrün 34 in Weingarten-West 122 Wohneinheiten modernisiert. Zum überwiegenden Teil sollen diese Wohnungen an die bisherigen Mieter veräußert werden, voraussichtlich 6 WE mit Benennungsrecht sollen im Mietwohnungsbestand der FSB verbleiben. Mit dieser Maßnahme ist zusammen mit der Sanierung auch ein Nachsteuern in der Bewohnerstruktur in Bestandsquatieren verbunden, um dem

Ziel vielfältiger und gemischter Quartiere Rechnung zu tragen. Zeitnah sollen zudem 403 WE im Sanierungsgebiet Sulzburger Straße und 106 WE in der Knopfhäusle-Siedlung saniert werden.

Verlängerung von Mietpreis- und Belegungsbindungen
Bis 2024 werden 1.810 Mietpreis- und Belegungsbindungen und 1.030 Benennungsrechte auslaufen; zwischen beiden Teilmengen sind Überschneidungen möglich.

Für die Wohneinheiten der FSB, die mit Landesmitteln gefördert wurden und/oder einem Benennungsrecht längstens bis zum 31.12.2017 unterliegen, wurden 421 WE überprüft und für 274 Wohnungen die Bindung verlängert. Bis zum Stichtag 31.12.2024 werden weitere 630 WE überprüft und die Bindungen ebenfalls verlängert, sofern die Mieter die Fördervoraussetzungen erfüllen.

Um dem Auslaufen von Bindungen entgegenzusteuern, hat der Gemeinderat im Mai 2015 ein Modell zur Verlängerung von Mietpreis- und Belegungsbindungen um 15 Jahre beschlossen. Im Anschluss hat das Fachamt mit allen privaten Immobilieneigentümern, für die eine Verlängerung von Wohnungsbindungsrechten in Betracht kommen könnte, Gespräche geführt. Im Ergebnis konnten im vergangenen Jahr 91 von 519 auslaufenden Bindungen verlängert werden, für 2017 sind die Überprüfungen und Gespräche im Gange. Für 2016 konnte u.a. keine bessere Quote erreicht werden, weil viele ursprünglich Förderberechtigte inzwischen die Förderkriterien nicht mehr erfüllten.

Mietpreisgestaltung bei der FSB
Die durchschnittliche Bestandsmiete der FSB (freifinanziert) liegt mit 6,24 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche rund 25 Prozent unter der aktuellen durchschnittlichen Mietspiegelmiete (8,25 Euro pro qm). Von den 8.285 FSB-Wohnungen liegen 98 Prozent unterhalb der vom Leistungsgeber (u.a. Jobcenter) anerkannten Unterkunftskosten für Empfänger von SGB II oder SGB XII. Die FSB kommt also ihrem Auftrag nach, breite Schichten der Gesellschaft mit Wohnraum zu versorgen.
Neuvermietungen (jährlich 5 Prozent vom Gesamtbestand) erfolgen seit Einführung des Mietspiegels im Jahr 1994 zur aktuellen objektbezogenen Mietspiegelmiete. Die FSB verzichtet damit bei

Neuvermietung im Bestand auf die gesetzlich zulässige Miete von bis zu 10 Prozent über der Mietspiegelmiete und bei Erstvermietung auf mögliche darüber hinausgehende Miethöhen. Damit wirkt sie dämpfend auf den Markt ein.
Die Mieten im gesamten Wohnungsbestand werden für den frei finanzierten Wohnungsbestand im Drei-Jahres-Rhythmus überprüft. Dabei orientiert sich die FSB am gültigen Mietspiegel bezogen auf die errechnete Mietspiegelmiete für jede einzelne Wohnung. Gemäß wiederholter Beschlüsse passt sie ihre Mieten für den freifinanzierten Wohnungsbau an den Mietspiegel an.

Verstärkte Kapitalausstattung der FSB
„Der breiten Öffentlichkeit sicherlich nicht im Bewusstsein ist die Tatsache, dass die Stadt in den zurückliegenden 16 Jahren alle Gewinne in der FSB belassen hat, damit sie dort für wohnungspolitische Ziele eingesetzt werden können. Alleine in den letzten beiden Jahren waren dies rund 16 Millionen Euro. Die FSB benötigt diese Gelder zur Stärkung des Eigenkapitals, um den geplanten Bau von 2.000 Wohnungen , davon zwei Drittel geförderter Mietwohnungsbau, mit einem Investitionsvolumen von 500 Millionen Euro im nächsten Jahrzehnt realisieren zu können“, erläutert Erster Bürgermeister Otto Neideck.

Auch hat die Stadt Freiburg als Gesellschafterin der FSB auf eine Verzinsung des Eigenkapitals und damit in den letzten zehn Jahren auf einen Betrag von 13 Millionen Euro verzichtet.

Weitere maßgebliche finanzielle städtische Aufwendungen
Seit 2007 hat die Stadt im Rahmen von Sanierungsverfahren 12,5 Millionen Euro aufgewandt. Zur Förderung von Maßnahmen im geförderten Wohnungsbau und für Familien und Partnerschaften mit Kindern, pflegebedürftigen oder schwerbehinderten Personen wurden Erbbauzinsermäßigungen in Höhe von rund 2,5 Millionen Euro gewährt. Der städtische Anteil im sogenannten 4. Förderweg seit 2008 beträgt rund 3,6 Millionen Euro.

Wohnversorgung von Menschen mit besonderen Bedarfslagen
Sozialbürgermeister Ulrich von Kirchbach betonte: „Unser Augenmerk gilt verstärkt auch der Wohnversorgung von Menschen mit besonderen Bedarfslagen. Unter anderem errichten wir Wohnungen in Einfachstandard, kümmern uns um die Anschlussunterbringung von Flüchtlingen und erweitern unsere Angebote in der Wohnungslosenhilfe.“

Im Handlungsprogramm Wohnen hat der Gemeinderat beschlossen, Wohnungen der FSB in Einfachstandard mit Mitteln aus der Rücklage für den geförderten Wohnungsbau zu sanieren. Sie sollen Menschen mit besonderen Bedarfslagen und Flüchtlingen mit positiver Prognose bezüglich ihrer Mietfähigkeit zur Verfügung gestellt werden. Entsprechend wurden von Februar 2014 bis August 2015 17 Wohnungen im Einfachstandard angeboten.

Aktuell errichtet die FSB für die Stadt mehrere Gebäude zur Unterbringung von 280 Geflüchteten in der Hammerschmiedstraße. Darüber hinaus besteht seit 2011 die Zusage der FSB, 10 geflüchtete Familien pro Jahr ohne Berücksichtigung von Wartezeiten zu versorgen. Zur Anschlussunterbringung von Flüchtlingen stehen gegenwärtig 17 Wohnungen zur Verfügung. Vertragspartner bei diesen Wohnungen ist zunächst das Amt für Migration und Integration (AMI). Es erfolgt eine Sozialbetreuung von mindestens 12 Monaten. Vor Ablauf eines Jahres wird mit der FSB besprochen, ob das Mietverhältnis direkt abgeschlossen werden kann, ob eine intensivere Sozialbetreuung erforderlich ist oder sich die Untergebrachten als „nicht wohnfähig“ erweisen. Bei 11 der 17 Wohnungen wurde ein Mietvertrag mit den Geflüchteten abgeschlossen; damit leben 39 von 60 Geflüchtete in einem eigenen privaten Mietverhältnis im Rahmen der Anschlussunterbringung. Das Ziel, deutlich mehr Geflüchtete in eigene Wohnungen zu überführen, ist nur zu erreichen, wenn genug Wohnungen zur Verfügung stehen.

Zudem hat der Gemeinderat Belegungsrechte für wohnungslose Menschen verbindlich festgelegt. So stellt die FSB 10 Prozent der freiwerdenden Wohnungen (ohne umzusetzende Personen und Tauschfälle) pro Jahr wohnungslosen oder von Obdachlosigkeit bedrohten Personen zur Verfügung; 2017 sind das voraussichtlich 40 Belegungsrechte. Dies soll die regelmäßigen Zuwächse in der Wohnungsnotfallhilfe zumindest ausgleichen.
Unabhängig von der Einräumung von Belegungsrechten wurden in der Heuweilerstraße 27 Plätze in der Wohnungslosenhilfe neu geschaffen, in der Tullastraße 63 und 63a stehen weitere 58 Plätze zur Verfügung.

Politische Forderungen
Angesichts der bundesweiten Bedeutung des Themas Wohnungspolitik hat der Deutsche Städtetag jüngst das Positionspapier „Neuausrichtung der Wohnungs- und Baulandpolitik“ vorgelegt. Das Bürgermeisteramt schlägt dem Gemeinderat vor, dessen Forderungen zu unterstützen. Dazu gehört die weitere Mitverantwortung des Bundes für den sozialen Wohnungsbau; die stärkere Förderung von sozialem Wohnungsbau durch Bund und Länder, insbesondere im mittleren und niedrigen Preissegment; die Einführung einer Investitionszulage und steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten für den Bau günstiger Mietwohnungen; und eine Eigentumsförderung, die nach Zielgruppen und Standorten differenziert.

Die Stadt Freiburg tritt im Einklang mit dem Deutschen Städtetag dafür ein, das Mietrecht weiter zu entwickeln und das Wohngeld zu dynamisieren, eine langfristige, ressortübergreifenden Wohnungs- und Baulandpolitik zu implementieren; Bundes- und Landesflächen für das Bauen für breite Schichten der Bevölkerung und den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen; das Gemeinwohlprinzip stärker im Bodenrecht zu verankern; erweiterte Vorkaufsrechte zu schaffen; und die Stadt-Umland-Kooperation zu fördern.

OB Salomon sprach sich heute nachdrücklich für die Fortführung des Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum aus. Dabei betonte er: „Der Bund muss in der Mitverantwortung der Wohnraumförderung bleiben. Seine Förderprogramme müssen den aktuellen Marktverhältnissen Rechnung tragen. Und wir müssen steuerliche Anreize für den geförderten Wohnungsbau schaffen. Dann kann und wird sich Freiburg, auch als wachsende Stadt, weiterhin mit aller Kraft dem Thema Bezahlbares Wohnen stellen.“

Er wies abschließend darauf hin, dass Gemeinderat und Verwaltung in ihrem Zuständigkeitsbereich vielfältige Maßnahmen für Mieter und Eigennutzer mit geringem und mittleren Einkommen, für Investoren und für besondere Bedarfsgruppen initiiert und umgesetzt hätten. Um mehr preisgünstigen Wohnraum zu schaffen, bedürfe es aber weiterhin erheblicher Anstrengungen – in stetiger Kooperation mit der FSB, allen Akteuren auf dem Wohnungsmarkt, mit Bund, Land, Gebietskörperschaften und den Gemeinden in der Region.
 
Eintrag vom: 21.11.2017  




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