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Stadt Freiburg geht verstärkt gegen illegale Graffitis vor
Stadtbild durch schnelles Handeln verbessern und Hauseigentümern helfen: Künftig ein Budget von jährlich 250.000 Euro zur Beseitigung von Schmierereien an städtischen Gebäuden vorgesehen - Sondertopf für private Gebäude

Illegale Graffitis und Schmierereien (Tags) sind für viele Bürgerinnen und Bürger ein Ärgernis. Mit unterschiedlichsten Maßnahmen haben verschiedene deutsche Städte versucht, dieses Problem in den Griff zu bekommen. Die Stadt Freiburg erweitert nun den eigenen Ansatz deutlich. Erster Bürgermeister Otto Neideck und Sozialbürgermeister Ulrich von Kirchbach haben heute auf einer Pressekonferenz den neuen Maßnahmenkatalog vorgestellt. Dieser umfasst die Entfernung von illegalen Graffitis sowohl an öffentlichen als auch an privaten Gebäuden.

An städtischen Gebäuden und Verkehrseinrichtungen (z.B. Brücken, Unterführungen) sollen illegale Graffiti möglichst innerhalb einer Woche von Arbeitskräften der Freiburger Qualifizierungs- und Beschäftigungsgesellschaft (FQB gGmbH) entfernt werden. Wenn die Entfernung der Graffitis oder „Tags“ von öffentlichen Gebäuden besondere Fachkenntnisse erfordert, werden die Malerinnung bzw. spezialisierte Firmen beauftragt. Verkehrseinrichtungen und Straßenschilder lässt die Stadt turnusmäßig vom dafür vorgesehenen Personal reinigen. Um dies zu ermöglichen, schlägt das Bürgermeisteramt dem Gemeinderat vor, ab 2018 das jährliche Budget für die Entfernung von illegalen Graffitis an öffentlichen Gebäuden von 130.000 auf 250.000 Euro zu erhöhen. Für eine schnelle Umsetzung sind bereits in 2017 zusätzlich 62.500 Euro vorgesehen.

Um private Eigentümer zu motivieren, sich künftig stärker am Kampf gegen illegale Graffiti zu beteiligen, übernimmt die Stadt die Kosten für die Graffitientfernung, wenn neu gestrichene Hauswände aufgrund neuer Schmierereien innerhalb von sechs Monaten erneut gereinigt werden müssen, sofern Strafanzeige erstattet wird. Dafür soll ab 2018 ein Fördertopf von 100.000 Euro zur Verfügung stehen.

Bei der Vorstellung des Pilotprojektes betonte Erster Bürgermeister Neideck heute: „Wir haben uns genau und differenziert angeschaut, welche Lösungsansätze andere Städte verfolgen und welche Erfolge sie damit erzielen. Für Freiburg schlagen wir nun diese beiden Ansätze vor, weil wir davon überzeugt sind, dass sie für die Verbesserung des Stadtbildes den größten Erfolg versprechen.“

Sozialbürgermeister von Kirchbach hob hervor: „Unsere FQB ist zur Entfernung von illegalen Graffitis direkter Ansprechpartner der Polizei. Auch der neue kommunale Vollzugsdienst wird ein Augenmerk auf illegale Graffitis haben. Darüber hinaus wird die Bürgerschaft mittels verstärkter Öffentlichkeitsarbeit aufgefordert, Schäden zu melden sobald sie auffallen. Die Fachämter sollen konsequent Strafanzeigen stellen. Davon erhoffen wir uns eine höhere Quote bei der Aufklärung und eine höhere Hemmschwelle für neue Schmierereien.“

Ergänzend empfehlen die Stadtverwaltung, die Polizei und die Geschäftsführungen der kriminalpräventiven Räte aus dem deutschen Städtenetzwerk, Auftragsarbeiten für eine künstlerische Gestaltung an öffentlichen Gebäuden zu vergeben. Hierzu werden das Kulturamt und die FQB gemeinsam ein Konzept entwerfen.

Mit ihrem entschlossenen Vorgehen will die Stadt Freiburg auch einer möglichen Resignation unter Eigentümern privater Gebäude entgegen wirken. Daher erhält, wer Graffiti an seinem Gebäude fachmännisch entfernen lässt, die Zusicherung, dass innerhalb eines halben Jahres die Stadt die Kosten zur Beseitigung einer erneuten Schmiererei übernimmt – vorausgesetzt, der Eigentümer erstattet Strafanzeige. Zwecks Erstattung sollen sich die Eigentümer an den Verein Sicheres Freiburg (www.sicheres-freiburg.de) wenden.

Die Malerinnung war bereits bisher bei der jährlichen „Anti-Graffiti-Aktion“ ein wertvoller Partner und hat ihr Engagement nun auch bei den genannten Maßnahmen zur verstärkten Beseitigung von illegalen Graffitis vor allem an privaten Gebäuden zugesichert. Die bewährten „Anti-Graffiti-Aktionen“ werden auch künftig fortgeführt.

Der Gemeinderat soll am 24. Oktober über die genannten Maßnahmen entscheiden. Sobald er den Beschluss fasst, kann das Projekt beginnen. Nach einer zweijährigen Laufzeit soll es Ende 2019 evaluiert werden.

Hintergrund: Graffiti in Freiburg und in anderen Städten

Das Themenfeld legale und illegale Graffiti umfasst unterschiedliche Aspekte. Illegale Farbschmierereien stellen eine Sachbeschädigung dar, die Aufklärungsquote ist niedrig. In Freiburg sind bisher Reinigungstrupps der gemeinnützigen FQB gGmbH, von Gebäudemanagement (GMF) und Garten- und Tiefbauamt (GuT) sowie das Solidarmodell „Anti-Graffiti“ damit befasst.

Über einen interfraktionellen Antrag vom 5. Juli 2017 kam das Thema zur Beratung in die gemeinderätlichen Gremien. Ziel des Antrags war, die Entfernung illegaler Farbschmierereien effektiver zu machen und durch Prävention und Aufklärungsarbeit neue illegale Graffitis zu verhindern. Diesem Ziel trägt die Verwaltung nun mit dem genannten Maßnahmenpaket Rechnung.

Das Thema war bereits im Jahr 2003 im Gemeinderat (Drucksache G-03/250). Damals ging es um die Freigabe von 14 Flächen auf Ingenieurbauwerken (Brücken, Unterführungen, Stützmauern) an öffentlichen Straßen und Wegen für legale Graffiti. Diese Flächen sind in einem Flyer dargestellt, der beim Bürgerservicebüro ausliegt und auf www.freiburg.de (Stichwort „Graffiti“) abrufbar ist. Sie decken soweit möglich das Stadtgebiet ab und sind gut zugänglich. Weder Sprayer noch Verkehrsteilnehmer sind während des Sprayens der Graffitis einer Gefahr ausgesetzt. Die Freigabe weiterer Flächen an öffentlichen Ingenieurbauwerken ist derzeit nicht vorgesehen; dazu gibt es auch nur vereinzelt Anfragen. (Über Abrissgebäude oder Flächen auf Privatgelände kann die Stadt nicht verfügen.)

Projekte zu legalen Graffiti wollen den Sprayern die Möglichkeit geben, kreativ zu sein, ohne dabei Sachschäden zu verursachen und straffällig zu werden. Neben der Freigabe kleinerer legaler Flächen verfolgen deutsche Städte höchst unterschiedliche Ansätze im Umgang mit Graffiti. Einige veranstalten regelmäßig GraffitiAusstellungen. Andere stellen eine große Fläche in der Innenstadt für legale Graffiti-Kunst zur Verfügung; Dresden zum Beispiel hat einen „Graffiti-Park“ ins Leben gerufen.

Illegale Graffiti und Sachbeschädigung

Illegale Graffiti müssen nicht vom Hauseigentümer entfernt werden. Es bleibt ihm überlassen, ob er dies tut. Es liegt auch nicht in der Verantwortung der Stadt, Graffiti zu beseitigen – genau so wenig, wie sie Stadt gestohlene Fahrräder, beschädigte Autos oder bei Diebstählen eingetretene Türen ersetzen muss. Allerdings wirken solche Verunstaltungen in den öffentlichen Raum und werden somit zu einem öffentlichen Thema.

Graffiti an öffentlichen und privaten Gebäuden gelten gemäß Strafgesetzbuch (§ 303) als Sachbeschädigung. Sie beeinträchtigen nicht nur das Stadtbild, sie stören auch das Sicherheitsempfinden von Einwohnern und Gästen. Gemäß der „Broken Windows“-Theorie von Wilson/Kelling kann eine Gegend, die unordentlich erscheint, Furcht vor Kriminalität erzeugen und die Kriminalität selbst fördern.

Um dies zu verhindern und das Klima in Wohngebieten zu verbessern, empfehlen viele Untersuchungen die sofortige Reparatur von Schäden durch Vandalismus und auch das zeitnahe Beseitigen von Schmierereien.

Bisher veranlasst die Stadt Freiburg die Beseitigung von Graffiti nur in besonderen Situationen. Wenn Graffiti auf privaten Gebäuden einen politischen, obszönen oder diskriminierenden Inhalt haben, wird eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gesehen, die den Handlungsbedarf der Ordnungsbehörde begründet. Dann holt das Amt für öffentliche Ordnung (AföO) das Einverständnis des Eigentümers ein, lässt die Graffiti beseitigen und trägt dafür die Kosten. Allerdings ist die Zahl der Mitteilungen über politische, obszöne oder diskriminierende Graffiti in den letzten Jahren stark zurückgegangen; die letzte Meldung, die gleich zur Beseitigung der Graffiti führte, stammt aus dem Jahr 2013. Seither überwiegt die Zahl von Schmierereien (Tags) ohne obszönen oder diskriminierenden Inhalt, die jedoch das Stadtbild negativ beeinträchtigen.

Die Graffiti-Entfernung von städtischen Gebäuden erfolgt durch die jeweiligen Gebäudeverwalter. Wenn Graffiti anstößig sind, ausländerfeindliches oder verbotenes Gedankengut verbreiten, werden sie vom Gebäudemanagement der Stadt Freiburg (GMF) sofort beseitigt und per Strafanzeige verfolgt. Mit Schülern, die beim „Malen“ erwischt werden, bemüht sich das GMF in Abstimmung mit den Eltern und der Schule um einen Termin, bei dem der „Graffitikünstler“ zusammen mit einem Maler seine und andere Graffiti im Rahmen gemeinnütziger Arbeit entfernen muss. Im Gegenzug wird auf eine Anzeige verzichtet. Dieses Verfahren ist aber zeitaufwändig und vom Fachamt kaum noch zu leisten.

Auf städtischen Auftrag wurden auch gezielt Flächen von Graffiti-Künstlern verschönert, um künftig Verunstaltungen zu vermeiden, jedoch mit unterschiedlichem Erfolg. Sehr erfolgreich war die Aktion am Gebäude des Gemeindevollzugsdienstes am Schlossbergring. Dieses Graffiti blieb bisher von illegalen Sprayer verschont.

Farbschmierereien an Ingenieurbauwerken werden an exponierten Stellen immer wieder beseitigt, etwa an Brückenwiderlagern großer Einfallstraßen (B31a, Zubringer Süd) oder der Rampe der Wiwilibrücke.

Einmal jährlich findet in einem Stadtteil eine für private Eigentümer kostenfreie „Anti-Graffiti-Aktion“ der Kommunalen Kriminalprävention in Zusammenarbeit mit dem Verein Sicheres Freiburg statt. Beteiligt daran sind unter anderem die Bürgervereine, VAG, Polizei, Jugendhilfe im Strafverfahren und die Malerinnung, deren Maler die Facharbeiten ehrenamtlich verrichten. Der von der Stadt Freiburg unterstützte Verein Sicheres Freiburg übernimmt die Materialkosten.
 
Eintrag vom: 11.10.2017  




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