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Freiburg und die Bundestagswahl 2017: Die Vorbereitungen laufen
155.000 Freiburgerinnen und Freiburger erhalten diese Woche ihre Wahlbenachrichtigung

Am Sonntag, 24. September, findet die Bundestagwahl statt. Die Vorbereitungen im städtischen Wahlamt sind bereits in vollem Gange. In dieser Woche erhalten die Wählerinnen und Wähler ihre Wahlbenachrichtigungen. Wer bis Dienstag, 22. August, keine Benachrichtigung im Briefkasten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend beim Wahlamt melden:

Wahlamt
Amt für Bürgerservice und Informationsverarbeitung,
Fahnenbergplatz 4, 79098 Freiburg
Telefon: 0761 / 201-5558
Mail: wahlamt@stadt.freiburg.de

Insgesamt sind 155.000 Freiburgerinnen und Freiburger wahlberechtigt - 1.000 mehr als bei der letzten Bundestagswahl im Jahr 2013. Hinzu kommen noch einige hundert Ex-Freiburgerinnen und -Freiburger, die ins Ausland gezogen sind und auf Antrag ins Wählerverzeichnis eingetragen werden können. Zur Stimmabgabe müssen die Wählerinnen und Wähler die Wahlbenachrichtigung sowie ihren Ausweis vorlegen.

Briefwahl beantragen
Wer am Wahltag verhindert ist oder aus gesundheitlichen Gründen nicht zum Wahlraum kommen kann, hat wie immer die Möglichkeit zur Briefwahl. Der Antrag dazu findet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, für Mobilgeräte ist ein QR-Code abgedruckt. Denn der Wahlschein kann auch online beantragt werden. Dies geht ab Mittwoch, den 16. August, über die städtische Internetseite www.freiburg.de. Alternativ kann der Wahlschein samt Briefwahlunterlagen auch per Brief, Mail (wahlamt@stadt.freiburg.de) oder persönlich beim Wahlamt beantragt werden. Telefonische Anträge sind nicht möglich. Bis Freitag, 22. September, 18 Uhr muss der Antrag im Wahlamt eingehen.

Die Briefwahlunterlagen können nicht nur an Freiburger Adressen, sondern an jeden Ort der Welt verschickt werden. Daher bittet das Wahlamt darum, die Anschrift sauber und in Druckbuchstaben zu schreiben. Weicht diese vom gemeldeten Wohnsitz ab, schreibt das Wahlamt bei Anträgen per Mail oder Internet eine Kontrollmitteilung an die Wohnanschrift. Mit dem Wahlschein kann per Briefwahl oder in jedem beliebigen Wahllokal des Wahlkreises 281 Freiburg gewählt werden. Dazu zählen auch neunzehn Gemeinden des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald.

Die beantragten Briefwahlunterlagen werden ab Montag, 21. August, verschickt. Selbstabholer erhalten sie zwischen dem 21. August und 22. September im Wahlamt am Fahnenbergplatz 4, 5. Obergeschoss (geöffnet Montag bis Freitag von 8 bis18 Uhr). Dazu muss die Wahlbenachrichtigung oder der Personalausweis vorgelegt werden. Wer persönlich erscheint, kann auch gleich vor Ort wählen.

Barrierefrei wählen
Von den insgesamt 143 Wahllokalen sind 138 rollstuhlgerecht zugänglich. Ob das eigene Wahllokal dazu zählt, ist auf der persönlichen Wahlbenachrichtigung vermerkt. Diese und weitere Informationen zum jeweiligen Wahllokal sind auch online über den Wahllokalfinder (www.freiburg.de/wahllokalfinder) abrufbar. Hier ist nach Eingabe der Adresse das zuständige Wahlgebäude mit Bild, Adresse, Stadt- und Wahlbezirk und Info zur Barrierefreiheit angezeigt. Ist das eigene Wahllokal nicht rollstuhlgerecht, kann mit einem beantragten Wahlschein ein anderes Wahllokal genutzt werden. Welche Wahllokale rollstuhlgerecht zugänglich sind, kann man auch telefonisch unter der Nummer 0761 / 201-5558 abfragen.

Repräsentative Wahlstatistik
Nach dem Wahlstatistikgesetz werden auch in diesem Jahr in Stichprobenwahlbezirken statistische Auszählungen nach Geschlechts- und Altersgliederung der Wählerinnen und Wählern vorgenommen. Hierfür werden Stimmzettel verwendet, bei denen oben links ein Kennbuchstabe mit dem Geschlecht sowie der Geburtsjahresgruppe der Wählerin beziehungsweise des Wählers eingedruckt sind. Andere Stimmzettel sind in diesem Wahlbezirk nicht zulässig. Das Wahlgeheimnis ist sichergestellt. Ob der eigene Wahlbezirk an der statistischen Erhebung teilnimmt, kann der Wahlbenachrichtigung entnommen werden. Auf dieser ist der entsprechende Kennbuchstabe mit einer Erläuterung eingedruckt.

Wahlschablonen für Sehbehinderte
Für alle Sehbehinderten bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände Stimmzettelschablonen an, die kostenlos zugesandt werden. Damit sie erkennen können, wo beim Stimmzettel die Vorderseite und wo oben und unten ist, ist am oberen rechten Rand ein Loch eingestanzt. Die Stimmzettel werden in die Schablonen gelegt, in der die Felder für die Stimmkreuze ausgespart sind und mit tastbarer Schrift erläutert werden. Interessenten können sich unter der Telefonnummer 0761 7 / 3 61 22 an die Blinden- und Sehbehindertenverbände wenden.
 
Eintrag vom: 16.08.2017  




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