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Freiburg: Brandschutz in Hochhäusern
Keine Fassadenkonstruktion in Freiburg wie die des in London abgebrannten Hochhauses

Baurechtsamt verlangt entsprechend der Landesvorgaben nicht brennbare Fassaden sowie ein zweites Treppenhaus bei Hochhäusern dieser Höhe

Bereits seit April dieses Jahres neue Abteilung im Baurechtsamt zu Brandschutz und Technik

Nach dem Brand eines 24-geschossigen Hochhauses in London Mitte Juni stellte sich die Frage, wie der Brandschutz in Hochhäusern in Freiburg aussieht. Das städtische Baurechtsamt wird heute dem Gemeinderat berichten, dass weder die Fassadenkonstruktion noch die internen Gegebenheiten, wie sie an und in dem Londoner Hochhaus bestanden, hier in Freiburg vorhanden sind und auch nicht genehmigungsfähig wären. Eine Gefahr eines solchen Brandes ist daher in Freiburg sehr unwahrscheinlich.

Bauordnungsrecht und Brandschutz ist in Deutschland Sache der Länder. In Baden-Württemberg muss bei Hochhäusern alle fünf Jahre eine Brandverhütungsschau gemacht werden. Sie dient der vorbeugenden Abwehr von Gefahren, die durch einen Brand entstehen können. Besonders sachkundige Personen, das sind Bauverständige des Baurechtsamts mit mindestens vierjähriger Berufserfahrung oder Personen des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung müssen sie vornehmen. Es ist festzustellen, ob der Entstehung und Ausbreitung von Schadenfeuer in ausreichendem Maße vorgebeugt wird und bei einem Brand wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten möglich sind. Der Schwerpunkt liegt auf der Sicherheit der Flucht- und Rettungswege.

Werden baurechtlich genehmigter Bestandsgebäude saniert, gilt der Grundsatz des Bestandsschutzes. Dies beinhaltet, dass für die Sanierung zwar die heute zugelassenen Bauprodukte verwendet werden müssen, das Gebäude anlässlich der Sanierung aber nicht an alle sich zwischenzeitlich geänderten bauordnungsrechtlichen Normen angepasst werden muss. Denn mit der früher erteilten Baugenehmigung war bereits überprüft worden, dass die Nutzung des genehmigten Gebäudes gefahrenfrei möglich ist und für den Brandfall ausreichende Sicherheitsvorkehrungen getroffen worden sind. Nur wenn der Gesetzgeber eine Nachrüstung ausdrücklich anordnet oder nachträglich eine konkrete Gefahr für Leben oder Gesundheit festgestellt wird, muss ein gestiegener Sicherheitsstandard auch im Altbau eingehalten werden. So zum Beispiel die Nachrüstung von Rauchwarnmeldern in Wohnungen. Die turnusmäßige Brandverhütungsschau dient der Überprüfung, ob die in der Baugenehmigung definierten Sicherheitsstandards nach wie vor eingehalten werden und ob neue konkrete Gefahren zu erkennen sind.

Nach der derzeit in Baden-Württemberg geltenden Landesbauordnung braucht es eine baurechtliche Genehmigung für Außenwandbekleidungen bei Hochhäusern. Eine Fassade, wie sie das bei dem Brand zerstörte Hochhaus in London vermutlich hatte, dürfte nicht aufgebracht werden. Es ist daher nicht wahrscheinlich, dass es bei einem Hochhausbrand in Freiburg zu einer ähnlichen Katastrophe kommt. Seit mehr als dreißig Jahren verlangt die Hochhausrichtlinie ausdrücklich die Anforderung einer nicht brennbarer Außenfassaden sowie bei Hochhäusern von über sechzig Metern Höhe, wie das Hochhaus in London, zwei Sicherheitstreppenräume. Die Brandschutzbestimmungen in Baden-Württemberg haben das Problem brennender Fassaden oder Fassadenteile gesehen und Regelungen getroffen, dies zu verhindern. Entsprechend verlangt das Baurechtsamt der Stadt Freiburg bei Hochhäusern nicht brennbare Fassaden.

Das Baurechtsamt begann unmittelbar nach dem Brand in London und dem Bekanntwerden der wahrscheinlich brandfördernden Ursachen mit einer Untersuchung des Freiburger Hochhausbestandes. Aus der Überwachung mittels der Brandverhütungsschauen sind dem Baurechtsamt in Freiburg über achtzig Hochhäuser bekannt. In den Tagen nach dem Hochhausbrand in London unterzog das Baurechtsamt die Freiburger Hochhäuser anhand von Bildern aller Fassadenseiten einer Sichtprüfung, ob eine gleichartige Fassadenkonstruktion vorliegen könnte. Die ist bei keinem Gebäude der Fall.

Die Freiburger Stadtbau (FSB) hat in ihrem Wohnungsbestand insgesamt acht Hochhäuser, vor allem in Weingarten. In Weingarten-West sind drei der 16-geschossigen Hochhäuser in den Jahren 2010-2016 saniert worden, für das Gebäude Binzengrün 34 läuft die Sanierung. Der Brandschutz wurde und wird bei der Sanierung deutlich verbessert: Alle Gebäude verfügen dann über Brandmeldeanlagen für Wohnungen, Fluchtwege und Lüftungsanlagen, die direkt auf die Feuerwehr aufgeschaltet sind. Die Flure haben automatische Rauch-WärmeAbzüge. Die Treppenhäuser sind als Sicherheitstreppenräume mit einer Rauchverdrängungsanlage ausgestattet, die im Brandfall automatisch anspringt und damit die zentralen Fluchtwege jederzeit benutzbar hält. Alle Wohnungseingangstüren haben eine erhöhte Brandschutzqualität und sind mit einem selbstschließenden Obertürschließer ausgestattet. Die Aufzüge werden durch Brandschutzschleusen geschützt. Die Fassaden sind mit nicht brennbarem Material gedämmt.

Für die Sanierung der weiteren Gebäude der FSB wird in enger Abstimmung mit dem Baurechtsamt und dem Amt für Brand- und Katastrophenschutz das jeweilige Sanierungskonzept erarbeitet.

Wegen der besonderen Bedeutung des Brandschutzes hatte das Baurechtsamt bereits zum 1. April dieses Jahres eine neue Abteilung für Brandschutz und Technik gebildet. Derzeit läuft die Pilotphase mit dem Ziel, bei Sonderbauten und Bestandsbauten von städtischem Gebäudemanagement, FSB und dem Land eine noch bessere Zusammenarbeit von Bauseite, externen Sachverständigen wie Architekten und Gutachtern, Amt für Brand- und Katastrophenschutz und Baurechtsamt zu erreichen. hierzu gibt es wöchentlich stattfindenden Abstimmungssitzungen, in die auch neue Erkenntnisse aus anderen Brandfällen einfließen.
 
Eintrag vom: 30.07.2017  




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