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Freiburg: Bodenrichtwerte 2016
Die Wertsteigerungen liegen über das gesamte Stadtgebiet zwischen 15 und 20 Prozent

Der Gutachterausschuss hat am 19. Juni 2017 die Bodenrichtwerte für die Stadt Freiburg zum 31. Dezember 2016 beschlossen. Damit liegen die Werte für 403 Bodenrichtwertzonen vor. 221 dieser Zonen sind Wohnbauflächen, 150 sind gemischte Bauflächen, 31 gelten als gewerbliche Flächen und 1 Zone als Bauerwartungsland.

Über das gesamte Stadtgebiet hat der Gutachterausschuss durchschnittliche Wertsteigerungen von 15 bis 20 Prozent innerhalb der letzten zwei Jahre ermittelt.

Der Quadratmeter-Wert für Wohnbauflächen liegt in den Gemarkungen Freiburg, Kappel, Ebnet und Lehen zwischen 350 und 700 Euro, in Tuniberg-Gemeinden und Hochdorf bei 300 bis 450 Euro. In besonders begehrten Lagen (Herdern, Neuburg, Wiehre, Zähringen) stiegen die Bodenrichtwerte auf 800 bzw. 830 Euro.

Für gemischt genutzte Bauflächen liegt der Quadratmeter-Wert in den Gemarkungen Freiburg, Kappel, Ebnet und Lehen zwischen 330 bis 2.800 Euro, am Tuniberg und in Hochdorf bei 200 bis 360 Euro. Werte über 1.000 Euro finden sich in Lagen, die an die Altstadt grenzen.

Bei gewerblichen Flächen liegt der Quadratmeter-Wert zwischen 130 bis 410 Euro. Der Spitzenwert befindet sich im Bereich Güterbahnhof Nord.

Den höchsten Bodenrichtwert mit 10.000 Euro je Quadratmeter erreicht die Zone um den Bertoldsbrunnen.

Bei Flächen der Land- und Forstwirtschaft liegt der Bodenrichtwert für Ackerland bei 3 Euro, für Grünland bei 2,50 Euro, für Gartenland bei 6 (Außengemarkungen) bzw. 15 Euro (Gemarkung Freiburg), für Rebland bei 6 Euro und für Wald bei 2 Euro je Quadratmeter.

Die Bodenrichtwerte 2016 sind über www.freiburg.de/stadtplan kostenlos abrufbar. Gegen eine Gebühr von 32 Euro wird eine flurstücksbezogene Bodenrichtwertbescheinigung erstellt.

Für Fragen steht die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses unter Tel. 0761/201-4234 zur Verfügung (montags bis freitags von 8 bis 12.30 Uhr, donnerstags bis 17 Uhr).

Info: Was ist der Bodenrichtwert, wer braucht ihn?

Alle zwei Jahre muss der Gutachterausschuss die Bodenrichtwerte anhand gesetzlicher Vorgaben ermitteln. In bebauten Gebieten ist der Wert anzugeben, der sich ergeben würde, wenn der Boden nicht bebaut wäre.

Ermittelt werden die Werte anhand der Kaufpreis-Sammlung, die der Ausschuss führt, und weiterer zweckdienlicher Daten, wie Bauleitplänen oder Mietstatistiken.

Das Baugesetzbuch definiert ihn als durchschnittlichen Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Dabei muss der Gutachterausschuss den Entwicklungszustand der Grundstücke (baureifes Land, Rohbauland, Bauerwartungsland, Flächen der Land- und Forstwirtschaft) berücksichtigen und wert-beeinflussende Merkmale wie die Geschossflächenzahl angeben.

Von Bedeutung sind Bodenrichtwerte bei der steuerlichen Bewertung, bei der Ermittlung von Immobilienwerten und für städtebauliche Belange.
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Eintrag vom: 28.06.2017  




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