IBB Psychiatrie stellt Zweijahresbericht im Sozialausschuss vor
Es gibt viele Gründe, sich an die Karlsruher Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle Psychiatrie (IBB) zu wenden. Patienten zweifeln Diagnose und Medikation von Ärzten und Kliniken an, sind unzufrieden mit der Art des Umgangs oder nicht einverstanden mit ihrer Wohnsituation. 12 Männer und 20 Frauen zwischen 30 und 79 Jahren nutzten von 2014 bis 2016 das kostenlose Angebot im Zentrum für seelische Gesundheit in der Stephanienstraße 16, berichteten am Mittwoch Irmgard Maatz und Dr. Ulrich Kling im nichtöffentlich tagenden Sozialausschusses unter der Leitung von Bürgermeister Martin Lenz. Großes Lob gab es von den Ausschussmitgliedern für die engagierte Arbeit des ehrenamtlichen Expertenkreises, der sich aus Fachkräften, Betroffenen und Angehörigen zusammensetzt, bei Konflikten klärt, vermittelt und entlastet.
Manches Anliegen der Ratsuchenden lasse sich am Telefon klären, oft aber erstreckten sich Begleitung und Vermittlung über einen längeren Zeitraum. Wichtig sei, sich ausreichend Zeit nehmen, die Menschen ernst zu nehmen und auf Augenhöhe mit ihnen zu sprechen, so die Erfahrung der Fachleute. Dass die Zahlen im Vergleich zum vorigen Berichtszeitraum leicht rückläufig sind, führen die Akteure darauf zurück, dass sich Unzulänglichkeiten und Probleme im psychosozialen Bereich nicht unmittelbar auf die erkrankten Menschen auswirkten. Ein „wunder Punkt“ bleibe allerdings die Institutsambulanz der Psychiatrischen Klinik. Raumsituation, Personalknappheit und überlange Wartezeiten belasteten die Patienten stark und sind in den Augen der IBB ein Problem, an dessen Lösung alle „ernsthaft und wirkungsvoll“ arbeiten sollten.
Seit Anfang 2015 gilt das Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Erkrankungen. Damit ist landesweit verpflichtend vorgeschrieben, was sich in Karlsruhe bereits seit 16 Jahren als fester Bestandteil der gemeindepsychiatrischen Versorgung bewährt hat. Geändert haben sich damit der Name der Anlaufstelle und deren Geschäftsordnung. Außerdem gehören die von Städten und Kreisen bestellten Patientenfürsprecher nun als offizielles Mitglied dem IBB an. |