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Aachener Bausparkasse: Gegen rechtswidrige Kündigung wehren
Kunden der Aachener Bausparkasse sind empört: Die Bausparkasse kündigt ihre Verträge wegen angeblicher „Störung der Geschäftsgrundlage“. Gemeint ist die Niedrigzinsphase. Nach Auffassung der Verbraucherzentralen und mehrerer Oberlandesgerichte sind solche Kündigungen rechtswidrig. Die Stiftung Warentest rät betroffenen Bausparern, sich gegen die Kündigung zu wehren. Die Chancen, die Bausparkasse notfalls mit einer Klage vor Gericht zur Einhaltung des Vertrags zu zwingen, seien gut.
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Eintrag vom: 08.03.2017  




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