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Urlaubsgepäck: Manche Mitbringsel sind verboten oder kosten teure Einfuhrzölle
Wer aus den USA Trockenfleisch als Urlaubssouvenir mitbringt, hat bei der Einreise nach Deutschland ein Problem. Und wer sich dort einen teuren Computer kauft, auch. Die Einfuhr von Fleisch (und einigen anderen Lebensmitteln) aus Ländern außerhalb der EU ist verboten, und für das MacBook kassiert der Zoll mindestens 130 Euro. In Sachen Souvenirs ist es also ratsam, sich vor einer Reise darüber zu informieren, was man mitbringen darf und was nicht. Die Februar-Ausgabe von Finanztest erklärt die wichtigsten Regeln für Korallen, Tabak, Medikamente und selbst für gefälschte Markenprodukte.

Dass man billige Zigaretten aus Ländern außerhalb der EU nicht gleich stangenweise einpacken sollte, hat sich längst herumgesprochen, und auch, dass es bei Alkohol Obergrenzen gibt. Korallen, eine (gefälschte) Markenhandtasche oder ein ausgestopfter Mini-Alligator im Gepäck können zum Problem werden. Bei vielen Souvenirs wie exotischen Tier- oder Pflanzenarten greift das Washingtoner Artenschutzabkommen. Auch beim Mitbringen bestimmter Lebensmittel ist viel mehr verboten als manche sich vorstellen, unter anderem etwa die Einfuhr von Aal, mehr als 125g Kaviar oder rohen Kartoffeln. Auf bestimmte Produkte fallen ab einem bestimmten Wert deftige Zölle an. Mitbringsel aus EU-Ländern müssen Reisende nicht verzollen.

Wer für über 430 Euro Souvenirs im Gepäck hat, muss sie am Flughafen oder Hafen beim Zoll anmelden, für Bahn- und Autoreisende ist der Höchstwert 300 Euro, Kinder können für bis zu 175 Euro Wert Souvenirs dabei haben. Ab 700 Euro kassiert der Zoll pauschal 17,5 Prozent Abgaben. Wer seinen Koffer einfach durch das grüne Tor schiebt anstatt beim roten Schild anzuhalten, muss mit Stichproben rechnen. Wird er beim Einschleusen illegaler Produkte erwischt, blühen ihm die Beschlagnahmung der Ware – und ein Verfahren.

Der ausführliche Artikel Urlaubsgepäck erscheint in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift test (ab 26.01.2016 am Kiosk) und ist bereits unter www.test.de/urlaub-zoll abrufbar.
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Eintrag vom: 13.01.2017  




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