Haus & Grund weist auf Steuererklärungspflichten von Ruheständlern hin
Ende letzten Jahres (2009) teilten öffentliche Renten-Versicherungs-Träger und private Versicherungs-Unternehmen den Finanzämtern erstmals die Höhe der seit 2005 an Senioren gezahlten Renten mit. Ruheständler mit Nebeneinkünften, wie Zinsen und Mieteinnahmen, sind generell verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. |