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Senioren und Steuern: Neues Meldeverfahren in Kraft
Haus & Grund weist auf Steuererklärungspflichten von Ruheständlern hin

Ende letzten Jahres (2009) teilten öffentliche Renten-Versicherungs-Träger und private Versicherungs-Unternehmen den Finanzämtern erstmals die Höhe der seit 2005 an Senioren gezahlten Renten mit. Ruheständler mit Nebeneinkünften, wie Zinsen und Mieteinnahmen, sind generell verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
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Eintrag vom: 30.01.2010  




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