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Pflegereform: Bis zu 609 Euro mehr im Monat
Ab 2017 gelten andere Regeln für die Einstufung in die Pflegeversicherung. Sie bestimmen, wer Anspruch auf Leistungen und in welcher Höhe hat. Die Zeitschrift Finanztest beschreibt in ihrer Dezember-Ausgabe, was die Reform für Menschen bedeutet, die zu Hause oder im Heim gepflegt werden, nach welchen Regeln die neue Begutachtung der Pflegebedürftigkeit funktioniert und welche Auswirkungen die Reform auf die privaten Pflegezusatzversicherungen hat. Veröffentlicht sind die Ergebnisse auch auf www.test.de/pflegereform.

Besonders stark werden Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, etwa mit einer Demenz-Erkrankung, durch die Reform entlastet. Bis zu 609 Euro mehr im Monat zahlt die Pflegekasse, damit sie zu Hause besser versorgt werden können. Das neue Verfahren schließt nun neben körperlichen auch geistige und psychische Krankheiten mit ein. Besser stellen sich auch alle körperlich Beeinträchtigten in den Pflegestufen I und II, die noch zu Hause leben. So bekommen Pflegebedürftige in Pflegestufe II sogar künftig mehr finanzielle Unterstützung von der Kasse, wenn sie sich zu Hause von einem Pflegedienst betreuen lassen, als wenn sie in ein Pflegeheim ziehen. Nachteile bringt das System allerdings Menschen, die körperlich leicht beeinträchtigt sind und bisher zu Hause wohnen, sich aber eine vollstationäre Unterbringung im Pflegeheim wünschen. Für diese Menschen kann es sich lohnen, noch 2016 in ein Pflegeheim umzuziehen.

Ab Januar 2017 werden die bisherigen Pflegestufen 0 bis III durch die Pflegegrade 1 bis 5 ersetzt. Beim Einstufen in den Pflegegrad ist künftig entscheidend, wie viel Unterstützung nötig ist. Die Pflegekassen müssen ihre Versicherten bis Mitte Dezember über ihren neuen Pflegegrad informieren. Eine erneute Begutachtung ist dafür nicht notwendig. Auch privater Zusatzschutz für die Pflege wird umgestellt. Wer schon Leistungen erhält, hat in allen Policen eine Leistungsgarantie. Die Beiträge für privaten Pflegetagegeld- und Pflegekostenversicherungen können bei einer Ausweitung der Absicherung auf fünf Pflegegrade leicht steigen.

Der ausführliche Überblick über die Pflegereform erscheint in der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest (seit 16.11.2016 am Kiosk) und ist bereits unter www.test.de/pflegereform abrufbar.
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Eintrag vom: 20.11.2016  




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