Rechtlichen Diskriminierungsschutz ausbauen, Antidiskriminierungsstelle des Bundes stärken
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist vor zehn Jahren in Kraft getreten. Anlässlich des jetzt von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes vorgestellten Evaluationsberichts erklärt Uta Schwenke, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):
"Seit seiner Einführung schützt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Menschen vor Diskriminierung im Arbeitsleben und bei Alltagsgeschäften, u.a. aufgrund der sexuellen Identität. Damit wurde ein bedeutender Anfang gemacht. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) setzt sich dafür ein, das AGG auszubauen und wirksamer zu gestalten. Um einen wirksameren Schutz zu garantieren, müssen noch erhebliche Lücken geschlossen werden. Daher begrüßt der LSVD den Bericht des unabhängigen Evaluierungsgremiums, der zu dem gleichen Ergebnis kommt.
Der LSVD schließt sich der Forderung nach einem echten Verbandsklagerecht an. Antidiskriminierungsverbände müssen Prozesse für Betroffene führen können. Zudem muss der Gesetzgeber deutlich machen, dass der Begriff „Geschlecht“ auch inter- und transgeschlechtliche Menschen einbezieht. Des Weiteren fordert der LSVD ebenfalls, die ungerechtfertigten Ausnahmen vom Diskriminierungsschutz für Beschäftigte im kirchlichen Bereich bzw. von Einrichtungen religiöser Träger zu beenden. Außerhalb des Bereichs der Verkündigung muss für diese Beschäftigen das allgemeine Arbeitsrecht gelten. Schließlich erfolgt die Finanzierung zumeist aus Steuergeldern. Auftragsvergaben aus Mitteln der öffentlichen Hand und die Förderung von Institutionen müssen ebenfalls daran geknüpft werden, dass Antidiskriminierungsgrundsätze beachtet werden.
Der LSVD schätzt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) als verlässliche Partnerin. Sie nimmt eine aktive und wichtige Rolle beim Kampf gegen Ausgrenzung und Benachteiligung ein. Doch die personelle und finanzielle Ausstattung ist verglichen mit Ländern wie Großbritannien, Schweden, Ungarn oder Zypern sehr gering und liegt im EU-Vergleich deutlich unter dem EU-Durchschnitt. Daher müssen die finanziellen Mittel deutlich erhöht werden. Für eine auch vom Grundgesetz geforderte Gleichbehandlung aller Bürger/innen, einen effektiven Antidiskriminierungsschutz braucht es eine ausreichende Finanzierung." |