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Bundeskabinett beschließt Bundesverkehrswegeplan
Freiburger Stadttunnel als „Vordringlicher Bedarf“ bestätigt

Oberbürgermeister Dieter Salomon: „Wir kommen damit ein gutes Stück weiter. Die Vorfinanzierung der Planung war gut angelegt und hat die Basis für eine objektive Beurteilung durch das Bundesverkehrsministerium geschaffen!“

Falkensteigtunnel und Ausbau der A 5 zwischen Freiburg und Offenburg im „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht“

„Ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zum Stadttunnel ist geschafft“ – so kommentiert Oberbürgermeister Dieter Salomon den Beschluss des Bundeskabinetts zum Bundesverkehrswegeplan. Die Stadt begrüßt, dass das Projekt des Stadttunnels im vollen Umfang mit beiden Tunnelröhren nun in der höchsten Kategorie „vordringlicher Bedarf“ bestätigt worden ist, wie es bereits im Entwurf des Bundesverkehrsministeriums vorgeschlagen worden war. „Wir sind damit ein gutes Stück weiter gekommen auf dem Weg zu einer Entscheidung des Bundestags. Mit der Klassifizierung als ‚vordringlicher Bedarf‘ wird die herausragende verkehrliche Bedeutung und der volkswirtschaftliche Nutzen des Projekts anerkannt. Damit wird ein Baubeginn in einigen Jahren zu einer realistischen Option“, stellen Oberbürgermeister Dieter Salomon und Baubürgermeister Martin Haag fest.

Es habe sich ausgezahlt, dass die Stadt einen eigenen namhaften Beitrag zu der Einstufung geleistet habe. Um die Planung durch das Regierungspräsidium zu beschleunigen, hatte die Stadt dem Land angeboten, die Planungskosten bis zur Vorplanung aus dem städtischen Haushalt vorzufinanzieren und somit die Planung schneller fertigstellen zu können. 2009 schlossen das Land und die Stadt eine Vereinbarung, nach der die Stadt die Kosten der Vorplanung einschließlich Gutachten und Untersuchungen in einem Umfang von zunächst 5 Millionen aus der Stadtkasse trägt; dieser Betrag ist durch die später vereinbarte Planänderung mit einem sogenannten Vollanschluss des Ganter-Knotens um eine Million auf insgesamt 6 Millionen Euro aufgestockt worden. Das Land verpflichtete sich in der Vereinbarung, die von der Stadt vorgestreckten Gelder zu einem späteren Zeitpunkt bis zum Baubeginn zurückzuzahlen, falls der Stadttunnel im Bundesverkehrsplan in der höchsten Dringlichkeitsstufe eingeordnet wird.

„Die Vorfinanzierung war in mehrfacher Hinsicht gut angelegtes Geld“, stellt der Oberbürgermeister fest. Die Planung konnte damit deutlich schneller als ursprünglich angenommen abgeschlossen werden, so dass rechtzeitig zur Anmeldung beim Land eine aussagekräftige und solide Vorplanung vorgelegt werden konnte, aus der der verkehrliche Nutzen im Verhältnis zu den Investitionskosten und die städtebaulichen Effekte des Stadttunnels ablesbar sind. Bürgermeister Haag: „Wir haben dem Bund alle relevanten Daten geliefert, um das Projekt objektiv
bewerten zu können. Das hat sich nun ausgezahlt.“

Nach dem heutigen Stand der Vorplanung sind die Baukosten des Stadttunnels auf derzeit rund 325 Millionen Euro kalkuliert.

Zwei weitere Verkehrsprojekte aus Südbaden wurden nach dem Beschluss des Bundesverkehrswegeplans hochgestuft: Der Falkensteigtunnel war im ursprünglichen Entwurf gar nicht enthalten und ist jetzt im „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht“. Näher rückt auch der sechsspurige Ausbau der A 5. Auch dieses Projekt erhält nach dem gestrigen Beschluss Planungsrecht.
 
Eintrag vom: 04.08.2016  




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