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Freiburg: Sozialticket kommt !
Ab Oktober können Berechtigte vergünstigte Fahrscheine kaufen

Ämter informieren ab August schriftlich

Ab 1. Oktober wird es auch in Freiburg ein sogenanntes Sozialticket für den öffentlichen Nahverkehr geben. Dies ist kein anderer oder neuer Fahrkartentyp, sondern eine Vergünstigung beim Erwerb von Fahrkarten für einen bestimmten Personenkreis. So hat es der Gemeinderat am 10. Mai dieses Jahres beschlossen. „Sozialticket“ ist der Begriff, der sich bundesweit in der politischen Diskussion um Vergünstigungen beim Kauf von Fahrkarten des öffentlichen Nahverkehrs für Menschen, die bestimmte Sozialleistungen beziehen, durchgesetzt hat.

In Freiburg werden es nach Berechnungen der Verwaltung auf jeden Fall knapp 21.000 Menschen sein. Sie sind in Freiburg gemeldet und Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen nach SGB II (rund 12.400 Personen), nach SGB XII (rund 5.600 Personen), von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (rund 2.800 Personen) oder Leistungen der Kriegsopferfürsorge (40 Personen). Zu dem genannten Personenkreis kommen ab Januar nächsten Jahres auch solche dazu, die Wohngeld erhalten. Hier steht die Personenanzahl wegen einer veränderten gesetzlichen Grundlage noch nicht fest. Sie alle haben dann Anspruch auf den vergünstigten Erwerb einer RegioKarte Basis oder einer 2x4-FahrtenKarte der Preisstufe 1 pro Monat. Die Ermäßigung beträgt momentan 20 Euro für den Fahrpreis einer RegioKarte Basis oder 8,05 Euro für eine 2x4-Mehrfahrtenkarte.

Der Antrag auf vergünstigte Fahrscheine muss bei demjenigen Amt oder Stelle gestellt werden, von dem die Berechtigten ihre Sozialleistungen beziehen. Dies sind das Amt für Soziales und Senioren (ASS), das Jobcenter, das Amt für Migration und Integration (AMI) oder das Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen (ALW). Sie werden Coupons ausgeben, mit denen die Berechtigten dann vergünstigt normale Fahrkarten kaufen können. Auf diese Weise ist nach dem Kauf für niemanden ersichtlich, dass es sich um eine bezuschusste Fahrkarte handelt.

Die Coupons sind auch notwendig, um den Anspruchsberechtigten bis zum Kauf ihrer Tickets die Wahl zwischen den Monats- und Mehrfahrtenkarten zu gewährleisten und Mehrfachkäufe zu verhindern. Die Coupons werden nach dem Kauf abgetrennt und sind damit anonymisiert. Somit bleiben die Personendaten nicht bei der Freiburger Verkehrs AG (VAG). Um den Aufwand der Ausgabe für die genannten Ämtern und das Jobcenter gering zu halten, werden die Berechtigungsnachweise für sechs Monate, also mit je sechs Monatsabschnitten ausgestellt.

Ab August werden ASS, AMI, Jobcenter, alle Berechtigten schriftlich über die Möglichkeit des vergünstigten Fahrkartenkaufs informieren. Die Berechtigten können dann ab dem 1. September ihren Antrag stellen, allerdings nur schriftlich. Sie erhalten mit dem Anschreiben ein Antragsformular mit bereits ausgefüllten Personendaten. Dies muss dann nur noch unterschrieben und zurückgesandt oder in den betreffenden Dienststellen abgegeben werden. Wer versehentlich kein Anschreiben bekommen hat, kann sich an das jeweilige Amt wenden. Mit der Bewilligung werden Berechtigungscoupons für die nächsten sechs Monate versandt. Mit ihnen können bereits vor dem 1. Oktober im Pluspunkt oder der Fahrradstation bei der VAG die Fahrscheine gekauft werden. Die Berechtigungscoupons können zwar für Folgemonate, aber nicht rückwirkend eingelöst werden. Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld können ab Ende Oktober den Antrag stellen, für sie gibt es die vergünstigten Fahrkarten ab Januar.

„Wir setzten jetzt sehr schnell den Beschluss des Gemeinderats um“, erklärte Oberbürgermeister Dieter Salomon. „Mit dem erarbeiteten Verfahren haben wir einen möglichst geringen Verwaltungsaufwand. Und die Empfängerinnen und Empfänger sozialer Leistungen erhalten normale Fahrkarten, ohne sich outen zu müssen.“ Das sei sehr wichtig, so Salomon. Er bedankt sich bei der VAG und den beteiligten Ämtern für die gute und reibungslose Zusammenarbeit. Dorothee Koch, Prokuristin der VAG sagte: „Wir freuen uns sehr, dass für die Ausgabe der durch die Stadt bezuschussten Tickets eine verhältnismäßig unbürokratische und dennoch sichere Vorgehensweise gefunden werden konnte. Dies betrifft sowohl die einfache Abwicklung in unseren Kundenzentren Pluspunkt

und Radstation als auch die Abrechnung der eingelösten Coupons mit der Stadt.“ Sozialbürgermeister Ulrich von Kirchbach erklärte: „Mobilität ist sehr wichtig. Mit der Bezuschussung von Fahrkarten können nun Menschen, die auf soziale Hilfen angewiesen sind, besser an den vielfältigen Angeboten in der Stadt teilhaben.“

Die Einführung eines Sozialtickets wurde in Freiburg in den Jahren 2009 und 2010 nach langjährigen Forderungen von der Verwaltung ausführlich untersucht. Die Einführung lehnte der Gemeinderat am 10. Mai 2011 auf der Grundlage einer von der Stadtverwaltung in Auftrag gegebenen Marktuntersuchung wegen der damit verbundenen Haushaltsbelastung und dem Verweis auf die vergleichsweise günstigen Tarife im RegioVerkehrsverbund Freiburg jedoch ab. Auch in den Folgejahren kam im Gemeinderat die für ein Sozialticket erforderliche Mehrheit nicht zustande.

Im November 2015 gab es dann einen interfraktionellen Antrag zur Einführung eines Sozialtickets. Die Verwaltung erstellte daraufhin eine Vorlage, die den Empfängerkreis und die möglichen Haushaltsbelastungen, die mit einer Einführung eines Sozialtickets verbunden wären, darstellte. Auf dieser Grundlage fand die Einführung eines Sozialtickets in Freiburg im Gemeinderat dann eine Mehrheit.

Alle Informationen werden auch auf der städtischen Homepage zu finden sein bzw. als Download unter www.freiburg.de/sozialticket zur Verfügung stehen.
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Eintrag vom: 02.08.2016  




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