Stadt bittet Hauseigentümer, Pflanzen und Sträucher zurückzuschneiden, die in den Gehweg ragen
Die Stadt Freiburg und der Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden machen darauf aufmerksam, dass Bepflanzungen in Vorgärten, die auf Gehwege ragen, eine Beeinträchtigung für sehbehinderte oder blinde Menschen darstellen, die einen Blindenlangstock nutzen. Sie können diese Pflanzen nicht sehen. Ein Zusammenstoß mit Pflanzen in Gesichtshöhe führt bei Regen dazu, dass sich das gesammelte Regenwasser auf den Kopf des Fußgängers ergießt. Bei Rosen und anderen Pflanzen mit Stacheln kann eine ungewollte Berührung in Gesichtshöhe zu Verletzungen führen. Wie Mischa Knebel, Geschäftsführer des Blinden- und Sehbehindertenvereines, mitteilt, tritt das Problem vor allem in der Wiehre und in Herdern, aber auch in der Oberau und anderen Stadtteilen auf.
Daher werden Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer gebeten, Gräser und Sträucher, die auf den Gehweg ragen, so zurückzuschneiden, dass Sehbehinderte ihn gefahrlos nutzen können. |