Verbraucher erhalten Rechtsanspruch auf ein Girokonto
Seit dem 19. Juni 2016 ist es endlich soweit: Verbraucher erhalten einen verbindlichen Rechtsanspruch auf ein Girokonto mit Mindestfunktionen – das Basiskonto. Das sieht das neue Zahlungskontengesetz (ZKG) vor, das eine entsprechende EU-Richtlinie umsetzt. Girokonten sind Voraussetzung dafür, um am wirtschaftlichen und sozialen Leben teilhaben zu können. |