Mobile Haltverbotsschilder können legales zu illegalem Parken machen / Nach Vier-Tages-Frist Abschleppen möglich
Vor allem während des Urlaubs stellen auch in Karlsruhe viele Bürgerinnen und Bürger, die nicht mit dem eigenen Auto unterwegs sind, ihr Fahrzeug oft über mehrere Tage hinweg auf einem Parkplatz im öffentlichen Verkehrsraum ab. Doch dies kann bisweilen Probleme bereiten. Die entstehen meist durch mobile Haltverbote, die eine zuvor legale Abstellfläche im öffentlichen Verkehrsraum in einen Verbotsbereich umwandeln. „Denn einen Vertrauensschutz für dauerhaften Bestand eines legalen Parkplatzes im öffentlichen Verkehrsraum gibt es nicht“, unterstreicht Günter Cranz, der Leiter der Abteilung Straßenverkehr beim Ordnungs- und Bürgeramt (OA). Legales wird vor allem dann zu illegalem Parken, wenn sich durch Bauarbeiten, Veranstaltungen oder Umzüge Änderungen der bis dahin geltenden Verkehrsregelungen ergeben.
Familie oder Freunde nach Auto sehen lassen
Wie das OA weiter mitteilt, können Halter von Fahrzeugen, die zum Zeitpunkt der Aufstellung der mobilen Beschilderung zunächst ordnungsgemäß geparkt waren, nur noch für wenige Tage davon ausgehen, dass ihre Vehikel dort unbehelligt bleiben. Ab dem vierten Tag nach der Aufstellung entfalten die Haltverbotszeichen laut OA ihre Wirkung, auch für bereits längerfristig, ursprünglich ordnungsgemäß geparkte Fahrzeuge. Autos, die in einem Bereich mit mobiler Haltverbotsbeschilderung geparkt sind, können etwa dann abgeschleppt werden, wenn der gekennzeichnete Verkehrsraum für die Baustelle oder die Veranstaltung benötigt wird. Das betrifft auch Fahrzeuge, die vor Aufstellung der Verkehrszeichen geparkt und innerhalb der Vier-Tages-Frist nicht entfernt wurden.
Cranz appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, „ihre Fahrzeuge nach Möglichkeit nicht im öffentlichen Verkehrsraum abzustellen, wenn sie für längere Zeit in Urlaub fahren“. In den Fällen, in denen dennoch dort geparkt werden muss, sollten Familie, Freunde oder Bekannte regelmäßig nach der Verkehrssituation sehen und das Fahrzeug eventuell umparken. Cranz: „Dadurch können unliebsame Überraschungen bei Urlaubsrückkehr vermieden werden.“ |