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Freiburg: Reform des Wohngeldrechts zum 1. Januar
Mehr Berechtigte, mehr Geld, montags länger geöffnet

Ab 2016 können mehr Menschen vom Wohngeld profitieren. Zum 1. Januar tritt die Reform des Bundesgesetzes in Kraft. Demnach wird der Zuschuss für Einkommensschwache zu den Wohnkosten erhöht und der Kreis der Berechtigten erweitert. Allein Baden-Württemberg erwartet 49.000 zusätzliche Erstanträge. Der Anspruch auf Wohngeld hängt von der Zahl der Personen in einem Haushalt, von ihrem Einkommen und der Höhe ihrer Miete ab.

Die Reform führt nun zu drei Anhebungen. Die Tabellenwerte, anhand derer das Wohngeld berechnet wird, steigen im Durchschnitt um 39 Prozent. Die Miethöchstbeträge steigen um bis zu 27 Prozent; der Kreis der Wohngeldberechtigte wird also deutlich größer. Drittens ist jede Gemeinde einer von sechs Mietenstufen zugeordnet. In Regionen mit stark steigenden Mieten wird das Wohngeld stärker angepasst als in anderen Regionen. Bisher lag Freiburg in Stufe 5, nun ist es der höchsten Stufe 6 zugeordnet.

Anträge auf Wohngeld bearbeitet das Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen (Fahnenbergplatz 4, Tel. 201-5480, alw@stadt.freiburg.de). Formulare gibt es auch im Bürgerservice (Basler Str. 2) und der Rathaus-Information (Rathausplatz 2-4). Wegen der genannten Änderungen erwartet die Wohngeldstelle im ALW mehr Publikumsverkehr und bleibt zum Jahresbeginn montags länger offen. Vom 4. Januar bis 29. Februar gilt: Montag 8 bis 15 Uhr, Mittwoch 7.30 bis 11.30 Uhr, Donnerstag 8 bis 11.30 Uhr. Vom 1. März an gelten die üblichen Öffnungszeiten: Montag 10.30 bis 15 Uhr, Mittwoch 7.30 bis 11.30 Uhr, Donnerstag 8 bis 11.30 Uhr.
 
Eintrag vom: 21.12.2015  




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