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Krankenhauszusatzversicherung: Chefarzt und Einbettzimmer ab 40 Euro
Will sich ein Kassenpatient im Krankenhaus vom Chefarzt behandeln lassen und im Einbettzimmer liegen, kann das etliche tausend Euro kosten. In diesem Fall greift eine Krankenhauszusatzversicherung. Einbettzimmertarife mit „sehr gutem“ Preis-Leistungs-Verhältnis gibt es schon ab 40 Euro im Monat. Zu diesem Ergebnis kommt die Zeitschrift Finanztest in ihrer Dezember-Ausgabe.

Mit einer Zusatzpolice für das Krankenhaus kommen gesetzlich Versicherte dem Status eines Privatpatienten ziemlich nahe. Der Versicherer erstattet die Mehrkosten für die Chefarzthonorare und für das bessere Zimmer und übernimmt auch die Differenz, falls der Patient ein teureres als das in der ärztlichen Einweisung genannte Krankenhaus aufsucht. Im Test von 101 Krankenhauszusatzversicherungen haben 9 Tarife ein „sehr gutes“ Preis-Leistungs-Verhältnis. Vier Mal vergab Finanztest aber auch das Urteil „Mangelhaft“.

Die Preisspanne für einen 43-jährigen gesunden Modellkunden reicht bei Einbettzimmertarifen von 40 bis 77 Euro im Monat, bei den Zweibettzimmertarifen liegen die Beiträge zwischen 37 und 64 Euro. Diese Verträge stehen Versicherten aller Kassen offen. Etwas günstiger erhalten manche die Zusatzpolice über ihre Krankenkasse. Viele Kassen kooperieren mit einem privaten Versicherungsunternehmen, das dann meistens einen kleinen Rabatt gewährt.

Die Stiftung Warentest rät, sich um einen Vertrag zu bemühen, solange die Gesundheit stabil ist. Hat jemand Vorerkrankungen, können die Versicherer ihn ablehnen oder Risikozuschläge verlangen. Außerdem müssen Kunden mit höherem Eintrittsalter mehr Beitrag zahlen. Selbst günstige Zweibettzimmertarife kosten beim Abschluss mit 63 Jahren bereits 67 bis 69 Euro im Monat – und das auch nur bei tadellosem Gesundheitszustand.

Der ausführliche Test Krankenhauszusatzversicherung erscheint in der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest (ab 18.11.2015 am Kiosk) und ist bereits unter www.test.de/krankenhauszusatzversicherung abrufbar.
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Eintrag vom: 17.11.2015  




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