Braucht ein Familienmitglied plötzlich Hilfe, können Angehörige die Arbeitszeit reduzieren, um Pflege zu leisten. Seit Januar gibt es dafür auch zehn Tage lang Geld. Welche verschiedenen Auszeiten vom Job möglich sind und wie die Pflegeauszeit beantragt wird, zeigt die Stiftung Warentest in der November-Ausgabe von Finanztest.
Wollen Arbeitnehmer weniger arbeiten, um mehr Zeit für die Pflege von Angehörigen zu haben, können sie zwischen unterschiedlichen Möglichkeiten wählen werden. Verschlechtert sich die gesundheitliche Lage eines Angehörigen überraschend so stark, dass er auf Pflege angewiesen ist, kann beispielsweise sofort eine Kurzpflegezeit von bis zu zehn Arbeitstagen beim Arbeitgeber angemeldet werden. Dieser ist gesetzlich verpflichtet, die Auszeit zu gewähren. Die Pflegekasse des hilfebedürftigen Angehörigen zahlt in dieser Zeit ein Pflegeunterstützungsgeld in Höhe von 90 Prozent des ausgefallenen Nettogehaltes.
Sollte mehr Zeit für die Pflege eines Angehörigen benötigt werden, empfiehlt die Stiftung Warentest die Pflegezeit rechtzeitig zu planen. Es ist beispielsweise möglich, bis zu sechs Monate einen Sonderurlaub zu nehmen oder die Arbeitszeit auf Teilzeit umzustellen. Eine Familienpflegezeit von bis zu zwei Jahren kann genommen werden, wenn der helfende Angehörige dabei weiterhin mindestens 15 Wochenstunden arbeitet. Im Gegensatz zur Kurzpflegezeit hat auf diese Varianten jedoch nicht jeder Arbeitnehmer Anspruch und es gibt keinen finanziellen Ausgleich.
Der ausführliche Artikel „Pflegezeit“ erläutert detailliert die verschiedenen Optionen. Er erscheint in der November-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest (ab 21.10.2015 am Kiosk) und ist bereits unter www.test.de abrufbar. |