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Gerichtsurteil zur Riester-Rente
Deutsche Rentenversicherung Bund muss Schadenersatz für entzogene Riester-Zulagen zahlen

Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist erstmals zu Schadenersatz verurteilt worden, weil sie einer Riester-Sparerin die Zulagen für ihr Kind rechtswidrig aberkannt hat. Das Landgericht Berlin verurteilte die DRV Bund, 235 Euro plus Zinsen an die Riester-Sparerin zu zahlen (Az. 28 O 229/14), wie die Stiftung Warentest auf ihrem Internetportal test.de berichtet.

Dem Urteil war ein jahrelanger Streit um die Kinderzulagen vorausgegangen. Anfang 2012 hatte die Sparerin, die mit einer fondsgebundenen Riester-Rentenversicherung zusätzlich fürs Alter vorsorgt, von ihrem Riester-Anbieter erfahren, dass die DRV Bund die Kinderzulagen für die Jahre 2006 bis 2010 einfach wieder zurückgebucht hat – im „vollmaschinellen Verfahren“, ohne Anhörung.

Ihre dafür zuständige Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) hatte sich schlicht bei der falschen Kindergeldkasse erkundigt und meinte, die Sparerin sei nicht kindergeldberechtigt. Die Berechtigung ist Voraussetzung für die Riester-Kinderzulage. Erst 2013 buchte die ZfA die Zulagen wieder zurück – insgesamt 831 Euro.

Doch weil dieses Geld jahrelang in ihrem Riester-Vermögen fehlte, entstand der Sparerin ein Renditeschaden von knapp 203 Euro. Außerdem verlangte ihr Riester-Anbieter Cosmos Direkt gut 32 Euro Gebühren für die „Wiedereinbuchung“ der einst entzogenen Kinderzulagen. Den Schaden von insgesamt 235 Euro plus Zinsen bekommt die Riester-Sparerin nun ersetzt.

Die DRV Bund habe „schuldhaft einen rechtswidrigen Verwaltungsakt erlassen“ und müsse dafür haften, so die Anwältin der Klägerin in der Klageschrift. Am Nachmittag vor dem Tag der mündlichen Verhandlung erkannte die DRV Bund die Klageforderungen an – per Fax an das Gericht. Das Landgericht Berlin sprach daraufhin ein entsprechendes Anerkenntnisurteil und gab der Klage in vollem Umfang statt.

Die Stiftung Warentest hatte in ihrer Zeitschrift Finanztest bereits 2013 kritisiert, dass die Zulagenstelle Riester-Zulagen wieder zurückbucht, ohne die Sparer vorher anzuhören. Wenn dies auf einem Irrtum oder mangelnder Kommunikation beruht, ist es für Riester-Sparer mit viel Zeit und Aufwand verbunden, die Zulagen wieder zurückzubekommen. Der Staat fördert die Riester-Rente mit Grundzulagen und Kinderzulagen. Sie sind entscheidend für die Rentabilität der Riester-Rente.
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Eintrag vom: 16.05.2015  




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