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Karlsruhe: Rauchmelder rettete Leben
Feuerwehr informiert beim Tag der offenen Tür am 13. September über Rauchmeldepflicht

Rauchmelder können Leben retten! Der Feuerwehr Karlsruhe ist die Gefahr von Zimmerbränden täglich präsent. Und sie nimmt einen aktuellen Fall zum Anlass, auf die Sinnhaftigkeit von Rauchwarnmeldern hinzuweisen. Der Fall ereignete sich diese Woche am helllichten Tag, mitten in Karlsruhe. Ein Mann lag auf seinem Bett, rauchte gemütlich eine Zigarette - und nickte ein. Die glimmende Zigarette fiel auf die Matratze und setzte diese in Brand. Die schlafende Person bemerkte die Gefahr jedoch nicht. Binnen kürzester Zeit wurde die Situation für den im Bett liegenden Mann lebensbedrohlich. Doch er konnte gerettet werden, denn der Raum wurde von einem Rauchmelder überwacht. Dieser schlägt Alarm. Helfer wurden frühzeitig auf die Situation aufmerksam. Sie weckten den Mann und bekämpften den Entstehungsbrand mit Feuerlöschern. Die kurze Zeit später eintreffende Berufsfeuerwehr brachte die Matratze ins Freie und löschte letzte Glutnester ab. Dank des Rauchmelders ist fast nichts passiert. Ein Mensch konnte gerettet und der Brandschaden auf ein Minimum reduziert werden.

Brandrauch enthält sehr giftige Stoffe, betont die Feuerwehr Karlsruhe. Durch das Feuer werden beispielsweise hochgiftige Gase wie Kohlenstoffmononxid und unter Umständen auch Blausäure (Cyanwasserstoff) freigesetzt. Brandrauch wird von schlafenden Personen nicht wahrgenommen und tötet im Schlaf. Da in verrauchten Bereichen die Sicht schnell eingeschränkt ist, wird die eigene Flucht ebenso erschwert wie die Rettungsversuche von Familienangehörigen und sonstigen zu Hilfe eilenden Personen. Zum Selbstschutz dienen daher Rauchmelder, die ab 2015 für alle Wohnräume gesetzlich verpflichtend sind. Die Rauchwarnmelder reagieren auf Brandrauch und schlagen laut Alarm. Auf diese Weise warnen sie potenziell bedrohte Personen frühzeitig und geben ihnen die Möglichkeit, rechtzeitig zu flüchten, ohne Eigengefährdung die Kinder zu retten, die Feuerwehr zu alarmieren oder auch Löschversuche zu unternehmen.

In Baden-Württemberg besteht die Pflicht, Wohnhäuser mit Haushaltsrauchmeldern auszustatten, bereits seit Juli 2013. Dabei gibt es allerdings für bestehende Gebäude eine Übergangsfrist. Diese läuft jedoch Ende dieses Jahres aus. Ab nächstem Jahr sind demnach alle "Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten." Dies bedeutet konkret: Schlafzimmer, Kinderzimmer oder auch Gästezimmer müssen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Gleiches gilt für Flure, Dielen und Treppen, die sich in einer Wohnung oder einem Einfamilienwohnhaus befinden. Ausgenommen sind sogenannte baurechtlich geforderte notwendige Flure und notwendige Treppenräume außerhalb der Nutzungseinheit.

Verantwortlich für den Einbau und die Nachrüstung der Rauchwarnmelder ist der Eigentümer beziehungsweise die Eigentümerin. Im eigenen Heim müssen sie sich auch darum kümmern, dass der Rauchmelder im Ernstfall funktioniert. Bei vermieteten Objekten muss der Vermieter sicherstellen, dass Rauchmelder in allen gesetzlich vorgeschriebenen Räumen vorhanden sind. Die Betriebsbereitschaft sicherzustellen obliegt dann dem Mieter, sofern keine Ausnahmen im Einzelfall schriftlich vereinbart wurden.

Über Rauchmelder kann sich jeder auch beim Tag der offenen Tür der Berufsfeuerwehr am Samstag, 13. September, beim Fachmann erkundigen. Denn Rauchwarnmelder und Rauchmelderpflicht ist an diesem Aktionstag ein zentrales Thema auf dem Gelände der Feuerwache West, Honsellstraße 3. Die Fachleute der Abteilung Vorbeugender Brandschutz und andere Experten der Berufsfeuerwehr stehen interessierten Bürgerinnen und Bürgern zwischen 10 und 17 Uhr für Fragen zur Verfügung. Unabhängig davon können sie sich mit etwaigen Fragen zu diesem und anderen Themen des Brandschutzes telefonisch an ihre Feuerwehr wenden. Die Karlsruher Feuerwehr ist dazu unter der Telefonnummer 0721/133-3750 zu erreichen.
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Eintrag vom: 06.09.2014  




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